Behandlungskosten

Heilpraktikerleistungen können in der Regel nicht wie beim Arzt über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.

Die Behandlungen werden immer direkt nach der GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker) in Rechnung gestellt und dann in der Praxis oder per Überweisung gezahlt.

Gegebenenfalls haben Sie aber die Möglichkeit die Rechnung später über eine private Krankenversicherung oder einer vorhandenen Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung erstattet zu bekommen.

Hier finden Sie eine Liste, die Ihnen schonmal einen groben Überblick über die einzelnen Krankenkassenleistungen gibt.

Da jeder Patient auf seine Symptome bezogen beraten und behandelt wird, fallen natürlich auch für jeden Patienten individuelle Therapiekosten an.

Osteopathische Behandlungen werden von vielen gesetzlichen und privaten Krankenkassen entweder ganz übernommen oder teilweise bezuschusst. Hier finden Sie eine Übersicht darüber, welche Kassen in welcher Höhe die Kosten für Osteopathie übernehmen.

Sollten Sie einmal Fragen zu Ihrer Rechnung haben, sprechen Sie mich bitte an. So können evtl. aufkommende Unklarheiten schnell transparent gemacht und aufgeklärt werden!